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„Messertrage-Verbotsgesetz“: Was im Gesetzesentwurf steht

Vermehrte Attacken mit Messern im öffentlichen Raum wurden in den letzten Wochen zum Politikum. Aktuell dürfen nur an ausgewählten Orten Waffenverbotszonen erlassen werden – das soll sich nun mit dem neuen Gesetzesentwurf ändern. Bei Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen vorgesehen.

© APA/ Georg Hochmuth