U-Haft für Psychiater wegen Gefälligkeitsgutachten
Das Landesgericht Wels hat am Freitag U-Haft über einen psychiatrischen Sachverständigen verhängt, der mit einer Rechtsanwältin und einem Notar wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht haben soll. Als Haftgründe wurden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Auch eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Juristen hatte war angeordnet worden. Die Juristen sollen Verträge errichtet, der Psychiater Gefälligkeitsgutachten erstellt haben.
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