"Spar Frozen Yogurt" enthält laut Gericht zu wenig Joghurt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Spar Österreichische Warenhandels-AG (Spar) geklagt. Gegenstand des Verfahrens war das unter der Eigenmarke vertriebene Tiefkühlprodukt "Spar Frozen Yogurt". Die Konsumentenschützer fanden den Joghurtanteil zu gering. Das Landesgericht Salzburg gab ihnen Recht und verurteilte Spar - noch nicht rechtskräftig - wegen Irreführung.
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