Kinderehen sollen in Deutschland auch in Zukunft verboten sein. Das Justizministerium legte am Freitag den Entwurf für ein Gesetz vor, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung zu tragen. Länder und Verbände haben jetzt bis zum 19. April Zeit, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Mädchen, die bei der Eheschließung unter 16 Jahre alt waren, sollen aber Unterhalt bekommen.