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© APA/THEMENBILDVfGH stellte Schulerhaltern Hürden auf|VfGH stellte Schulerhaltern Hürden auf
VfGH: Verweigerung von Zusatz-Schuljahren erschwert
Der Hinweis auf „Platzmangel“ allein reicht dem Höchstgericht nicht, aber Zustimmungsrecht der Schulerhalter per se nicht verfassungswidrig.