Richter: „Das Häferl von der Oma und daneben ein Totschläger - das hat doch jeder“
Wegen dem Besitz einer verbotenen Waffe muss sich ein 29-Jähriger vor Gericht verantworten. Außerdem hat er gegen das Suchtmittelgesetz verstoßen. Für letzteres muss auch ein 32-Jähriger gerade stehen.