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Richter: „Das Häferl von der Oma und daneben ein Totschläger - das hat doch jeder“

Wegen dem Besitz einer verbotenen Waffe muss sich ein 29-Jähriger vor Gericht verantworten. Außerdem hat er gegen das Suchtmittelgesetz verstoßen. Für letzteres muss auch ein 32-Jähriger gerade stehen.

Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz und der Besitz einer verbotenen Waffe wurde am Bezirksgericht Weiz verhandelt
© Sonja Berger
Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz und der Besitz einer verbotenen Waffe wurde am Bezirksgericht Weiz verhandelt
Nicole Stranzl
Regionalredaktion Weiz