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© IMAGO / Martin WagnerAchtung Baum: Die Haftungsfrage von herabfallenden Ästen wird neu geregelt
Neuregelung der Haftung soll „Angstschnitte“ von Bäumen verringern
Wer durch fallenden Ast verletzt wird, muss künftig Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Besitzer beweisen.