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Unis dürfen künftig überlaufene Masterstudien beschränken

Ebenfalls eine Höchstgrenze dürfen die Unis für die Zahl der Zulassungsanträge pro Semester und Person festlegen - allerdings müssen weiter Anträge für mindestens fünf Studien erlaubt sein.

Hörsäle sollen nicht überfüllt sein | Hörsäle sollen nicht überfüllt sein
© APA/dpa
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