„Es gibt nach wie vor attraktive Alternativen zur Teuerungsprämie“
Manager Christoph Monschein erklärt, wie Unternehmen unter den neuen gesetzlichen Gegebenheiten am sinnvollsten Steuern sparen und sich gleichzeitig als attraktive Arbeitgeber:innen positionieren können.

Im Kontext der überdurchschnittlich hohen Inflation in Österreich konnten Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen bisher in Form der sogenannten Teuerungsprämie unterstützen. Mit Jahresbeginn wurde diese in die Mitarbeiterprämie umgewandelt. Im Interview erklärt der gebürtige Grazer und Geschäftsführer Christoph Monschein, was sich geändert hat und wie Unternehmen unter den neuen gesetzlichen Gegebenheiten am sinnvollsten Steuern sparen und sich gleichzeitig als attraktive Arbeitgeber:innen positionieren können.

Herr Monschein, Sie sind Geschäftsführer von Edenred Österreich. Vielleicht können Sie eingangs kurz erklären, was Ihr Unternehmen genau macht und was das mit Steuern zu tun hat.
Christoph Monschein: Edenred Österreich ist der führende Anbieter von Mitarbeiter-Benefits in Form von digitalen Gutscheinen. Arbeitgeber:innen haben in Österreich die Möglichkeit, ihr Personal neben dem Gehalt mit weiteren Zusatzleistungen, sogenannten Benefits, zu unterstützen. Pro Tag und Mitarbeiter:in sind bis zu acht Euro möglich, die gewährt werden können, und zwar – und jetzt kommen wir zum Thema Steuern – völlig steuer- und abgabenfrei. Das macht diese Benefits äußerst lukrativ – nicht nur für die Mitarbeiter:innen, sondern auch für die Unternehmensbudgets.
Zusatzleistungen nehmen einen immer wichtigeren Stellenwert für Unternehmen und ihre Positionierung als attraktive Arbeitgeber:in ein – auch wegen des sehr herausfordernden Fachkräftemangels, vor dem wir stehen und der uns noch sehr lange begleiten wird. Unternehmen müssen ihren Mitarbeiter:innen heutzutage einen wirklichen Mehrwert bieten. Nur das Gehalt allein reicht bei Weitem nicht mehr aus.
Edenred bietet Firmen und ihrem Personal digitale Gutscheine für die Einlösung in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel an – ein sehr nachhaltiger Benefit, der Mitarbeiter:innen bei ihrer täglichen Mittagspause zugutekommt. Vor allem in Zeiten hoher Inflation.
Im Bereich Mitarbeiter-Unterstützung gab es aufgrund der steigenden Inflation ja bereits Initiativen vonseiten des Gesetzgebers.
Laut Statistik Austria lag die Inflation im vergangenen Jahr mit 7,8 Prozent viermal höher als der EZB-Zielwert von zwei Prozent und auch deutlich über der durchschnittlichen Inflation in der Eurozone mit 5,4 Prozent. Wohnen, Gastronomie und Nahrungsmittel waren hierzulande die stärksten Preistreiber. Meiner Meinung nach sind bei einer derart überdurchschnittlich hohen Inflation auch die Unternehmen gefragt, ihre Belegschaft entsprechend zu unterstützen.
Die österreichische Regierung hat in den vergangenen zwei Jahren einen „gesetzlichen Puffer“ gegen die Teuerungen installiert: die sogenannte Teuerungsprämie. Damit konnten Firmen ihren Mitarbeiter:innen jährlich einen Zuschuss zum Gehalt in Höhe von bis zu 3.000 Euro gewähren. Dieser konnte einfach mit dem Gehalt ausbezahlt werden – und das lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei.
Heuer gab es eine gesetzliche Änderung. Was ändert sich 2024?
Mit Jahresbeginn wurde die Teuerungsprämie in die Mitarbeiterprämie umgewandelt. Damit gibt es ab sofort weitere Voraussetzungen und mehr Hürden. Dienstgeber:innen können ihren Angestellten zwar noch immer zusätzlich zum Arbeitslohn einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss bis zu 3.000 Euro gewähren. Die Prämie muss allerdings in vollem Umfang anstatt einer Gehaltserhöhung beispielsweise im Kollektivvertrag enthalten und geregelt sein. Daher kann sie im Gegensatz zur Teuerungsprämie nicht mehr einfach mit dem Lohn ausbezahlt werden. Viele Unternehmen stehen daher zurecht vor der Frage, wie sie ihre Mitarbeitenden weiterhin effektiv unterstützen und motivieren können.
Kleine Zeitung: Welche alternativen Möglichkeiten stehen denn mit Blick auf die Gesetzesänderung zur Verfügung?
In Österreich gibt es eine breite Palette an attraktiven Benefits, mit denen Arbeitgeber:innen ihr Personal nach wie vor nachhaltig unterstützen und dabei Steuern sparen können – auch abseits der Teuerungs- bzw. Mitarbeiterprämie. In Anbetracht der größten Preistreiber Nahrungsmittel und Restaurantbesuche bietet sich unter anderem die Gewährung eines steuerfreien Essenszuschusses an. Laut Umfragen unter Arbeitnehmer:innen zählt dieser zu den beliebtesten Benefits. Kombiniert man unsere digitalen Essensgutscheine zum Beispiel mit dem Klimaticket, kommt man in etwa auf den Betrag der Mitarbeiterprämie, erzielt neben mehr Mitarbeitermotivation und klimafreundlicher Mobilität aber lukrative Einsparungen aufgrund entfallender Lohnnebenkosten.
Sie sprechen von steuerlichen Vorteilen für Unternehmen. Was kann man sich konkret darunter vorstellen? Hätten Sie ein Beispiel?
Die steuerlichen Vorteile für Unternehmen sind teilweise enorm. Nimmt man zum Beispiel das durchschnittliche Brutto-Monatseinkommen der Arbeiter:innen und Angestellten in Österreich, das laut Arbeiterkammer im Jahr 2022 2.790 Euro betrug, so ergibt sich für Firmen bei der Gewährung von Edenred-Restaurantgutscheinen in Höhe von acht Euro pro Tag eine jährliche Ersparnis von etwa 2.418 Euro. Auch Dienstnehmer:innen profitieren. Neben der Tatsache, dass der Chef das Mittagessen finanziert, liegt ihre jährliche Ersparnis bei circa 1.428 Euro. Solche Benefits können also auch eine äußerst attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein. Die jeweilige Steuerersparnis kann man übrigens bequem auf unserer Website berechnen.