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Kroatischer Präsident darf bei Parlamentswahl nicht antreten

Das kroatische Verfassungsgericht hat Staatspräsident Zoran Milanović eine Kandidatur bei der Parlamentswahl im April untersagt. Der Staatspräsident könne sich während der Ausübung seines Amtes nicht an politischen Aktivitäten einer politischen Partei beteiligen, teilte der Präsident des Verfassungsgerichts, Miroslav Šeparović, am Montag laut kroatischen Medienberichten mit. Nur bei einem sofortigen Rücktritt sei eine Kandidatur möglich. Milanović lehnte dies aber bisher ab.

Milanovi? darf nicht auf zwei Kirchtagen tanzen | Milanovi? darf nicht auf zwei Kirchtagen tanzen
© APA/dpa
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