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Urlauber durften Zimmer nicht verlassen, Pools wurden gesperrt

Laut Urteil gibt es im Nachhinein 70 Prozent Preisminderung für eine Pauschalreise, die durch Coronamaßnahmen beeinträchtigt war. Kärntner Anwältin erklärt die Rechtslage.

Pool durfte nicht benutzt werden (Symbolfoto)
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Pool durfte nicht benutzt werden (Symbolfoto)
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten