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VfGH weist rot-blauen Antrag zu U-Ausschuss-Akten ab

SPÖ und FPÖ sind mit ihrem Wunsch nach Akten aus dem Justizministerium im von der ÖVP initiierten Untersuchungsausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch" vorm Höchstgericht abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen entsprechenden Antrag als unbegründet abgewiesen, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Ob der Untersuchungsgegenstand des Ausschusses an sich der Verfassung entspricht, prüfte der VfGH nicht.