Mann mit Behinderung verursachte Unfall: OGH sieht keine Verletzung der Aufsichtspflicht
Tiroler Lebenshilfe war nach Verkehrsunfall mit einem ihrer Klienten verklagt worden - OGH erkannte aber keine Aufsichtspflichtverletzung der Betreuungsinstitution. Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark sieht im Urteil Stärkung der Selbstbestimmung von behinderten Menschen.
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