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Mann mit Behinderung verursachte Unfall: OGH sieht keine Verletzung der Aufsichtspflicht

Tiroler Lebenshilfe war nach Verkehrsunfall mit einem ihrer Klienten verklagt worden - OGH erkannte aber keine Aufsichtspflichtverletzung der Betreuungsinstitution. Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark sieht im Urteil Stärkung der Selbstbestimmung von behinderten Menschen.

Justizpalast in Wien mit dem Obersten Gerichtshof (OGH)
© Spitzi-Foto via imago-images.de
Justizpalast in Wien mit dem Obersten Gerichtshof (OGH)