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Neues Denkmalschutzgesetz passiert Ministerrat

Die Reform des Denkmalschutzgesetzes ist auf Schiene: Heute, Mittwoch, hat der Ministerrat die Regierungsvorlage beschlossen, die nun dem Kulturausschuss zugewiesen wird, teilte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) mit. Mit dem neuen Gesetz, das am 1. September in Kraft treten soll, wird dem Bundesdenkmalamt die Möglichkeit gegeben, auf Basis der neu geschaffenen Erhaltungspflicht einem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegenzutreten.

Erhaltungspflicht gegen bewusstes Verfallenlassen historischer Bauten | Erhaltungspflicht gegen bewusstes Verfallenlassen historischer Bauten
© APA/dpa
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