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Richter: „Die gute Nachricht ist – in Ihrem Oberstübchen ist alles in bester Ordnung“

Sie sei einem inneren Zwang gefolgt, als sie unter anderem Schokolade und Sport-Leggings aus einem Supermarkt stahl, erklärt die Angeklagte vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld. Ein psychologisches Gutachten besagt jedoch das Gegenteil.

Ein psychologisches Gutachten soll darlegen, ob die Frau wirklich unter „psychischem Zwang“ gehandelt hat
© Montage: Carmen Oster, Adobe Stock
Ein psychologisches Gutachten soll darlegen, ob die Frau wirklich unter „psychischem Zwang“ gehandelt hat
Carmen Oster
Regionalbüro Oststeiermark und Garten