Unis wollen Höchstzahl an Zulassungsanträgen pro Person
Die Universitäten wollen die Zahl der Zulassungsanträge pro Person und Semester beschränken. Derzeit gebe es in der Praxis Fälle, in denen eine einzelne Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stelle, heißt es in Begutachtungsstellungnahmen zur Novelle des Hochschulgesetzes. Dies bringe die Studienadministration "an ihre Belastungsgrenzen", heißt es etwa vom "Netzwerk Studium" der Unis.
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