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Staatsanwaltschaft beruft nach Urteil: „Lebenslang ist die einzig mögliche Strafe“

20 Jahre Haft setzte es am Dienstag bei der Verhandlung für jenen Polizisten, der in Trieben seinen Chef erschossen hat. Das genügt der Staatsanwaltschaft nicht – sie fordert eine lebenslange Gefängnisstrafe.

Staatsanwalt Andreas Riedler fand bei der Verhandlung des Falles in Trieben klare Worte
© Iris Hödl
Staatsanwalt Andreas Riedler fand bei der Verhandlung des Falles in Trieben klare Worte
Iris Hödl