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WKStA darf sichergestellte Daten aus Kanzleramt auswerten

Laut dem Oberlandesgericht Wien dürfen etwa Daten aus E-Mail-Postfächern ausgewertet werden, die während Ermittlungen zum „Beinschab-Tool“ sichergestellt wurden.

Sebastian Kurz im Gerichtssaal | Der Zeitraum der Auswertung entspricht der Kanzlerschaft von Sebastian Kurz
© APA / Eva Manhart
Sebastian Kurz im Gerichtssaal|Der Zeitraum der Auswertung entspricht der Kanzlerschaft von Sebastian Kurz