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Entschädigung für strafrechtlich verfolgte Homosexuelle beginnt 

Homosexuelle die strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden können ab heute eine Entschädigung beantragen. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 500 und 3.000 Euro.

Justiz-Ministerin Alma Zadic
© APA / Eva Manhart
Justiz-Ministerin Alma Zadic
Kleine Zeitung Inklusiv/Team LebensGroß