Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Witwenpension: Muss ich verheiratet sein, um einen Anspruch zu haben?

Die wichtigsten Fragen und Antworten für alle, die im Falle des Todes ihres Partners nicht auch noch finanziell eine böse Überraschung erleben wollen.

Mit 60 Prozent der Pension kann man rechnen, wenn das Einkommen des Verstorbenen oder der Verstorbenen dreimal so hoch war wie das eigene
© Boris Zerwann
Mit 60 Prozent der Pension kann man rechnen, wenn das Einkommen des Verstorbenen oder der Verstorbenen dreimal so hoch war wie das eigene
Daniela Bachal