Polizei darf DNA nicht ohne Prüfung lebenslang speichern
Die Polizei darf biometrische und genetische Daten von verurteilten Straftätern nicht einfach so, allgemein und unterschiedslos bis zu deren Tod speichern. Stattdessen muss regelmäßig überprüft werden, ob die Datenspeicherung zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten notwendig ist, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. Es ging um einen Fall aus Bulgarien.
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