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Gekündigt nach Krankheit

Bäcker erhielt über 28 Jahre keine Überstunden ausbezahlt

27.000 Euro Nachzahlung im Rahmen eines Vergleichs erstritten. Arbeiterkammer empfiehlt, Stundenzettel zu verlangen und auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Der Arbeitgeber hatte keine Sonntagszuschläge und Überstunden ausbezahlt, auch die Nachtzuschläge waren nicht korrekt abgerechnet worden.
© Alexkich - Fotolia
Der Arbeitgeber hatte keine Sonntagszuschläge und Überstunden ausbezahlt, auch die Nachtzuschläge waren nicht korrekt abgerechnet worden.
© Alexkich - Fotolia
25. Jänner 2024,
8:58 Uhr

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