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Bäcker erhielt über 28 Jahre keine Überstunden ausbezahlt

27.000 Euro Nachzahlung im Rahmen eines Vergleichs erstritten. Arbeiterkammer empfiehlt, Stundenzettel zu verlangen und auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

© Alexkich - Fotolia
Der Arbeitgeber hatte keine Sonntagszuschläge und Überstunden ausbezahlt, auch die Nachtzuschläge waren nicht korrekt abgerechnet worden.