Urteil: Tarif-Angebot von Drei ist „irreführende Werbung“
Der Verein für Konsumenteninformation klagte „Drei“ und bekam vom Obersten Gerichtshof recht. Es darf bei Festnetz-Angeboten nicht mit Maximalwerten geworben werden, wenn die tatsächliche Bandbreite deutlich geringer ist.