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Urteil: Tarif-Angebot von Drei ist „irreführende Werbung“

Der Verein für Konsumenteninformation klagte „Drei“ und bekam vom Obersten Gerichtshof recht. Es darf bei Festnetz-Angeboten nicht mit Maximalwerten geworben werden, wenn die tatsächliche Bandbreite deutlich geringer ist.

Die Internetverbindung ist nicht immer so schnell, wie sie die Anbieter bewerben
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Die Internetverbindung ist nicht immer so schnell, wie sie die Anbieter bewerben