525 Euro Strafe, weil Angeklagter Bettwäsche zurückgeben wollte
Der Angeklagte wollte das Geld für zwei Bettwäsche-Garnituren von einem Geschäft zurückfordern. Die Waren hatte er allerdings nie gekauft. Jetzt muss er sich wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten.