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Geldwäschegesetz: EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro fixiert

Auf EU-Ebene werden Barzahlungen über 10.000 Euro im Zuge verschärfter Geldwäschebestimmungen verboten. Die neue Verordnung soll frühestens ab Mitte 2026 gelten. Welche Bargeschäfte darunter fallen – und welche nicht. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

© APA/EVA MANHART
Manfred Neuper
Wirtschaft