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Bürgermeister dürfen Tempo 30 im Orts-Gebiet bald selbst verordnen

Die Straßen-Verkehrsordnung wird geändert. Ab dem Sommer dürfen die Bürgermeister selbst Tempo 30 verordnen. Auch Radar-Geräte können dann einfacher aufgestellt werden.

Die neue Verordnung soll ab dem Sommer gelten | Die neue Verordnung soll ab dem Sommer gelten
© APA / Roland Schlager
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Kleine Zeitung Inklusiv/Team LebensGroß