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Untersuchungsausschüsse müssen sich an Datenschutz halten

Ausgangspunkt war die Beschwerde eines Polizisten, der in einem U-Ausschuss befragt wurde. Trotz Bitte um Anonymisierung tauchte sein Name im Protokoll auf.

Schild mit der Aufschrift „Auskunftsperson“ | Der Polizist hatte im BVT-Untersuchungsausschuss ausgesagt
© IMAGO / Martin Juen
Schild mit der Aufschrift „Auskunftsperson“|Der Polizist hatte im BVT-Untersuchungsausschuss ausgesagt