VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, hielt das Höchstgericht in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung fest. Einem entsprechenden Antrag der burgenländischen Landesregierung wurde damit stattgegeben. Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025.
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