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Letzte Frist bei ausständigen Steuerausgleichen

Die Arbeiterkammer erinnert an den Steuerausgleich. Allen, die das Jahr 2018 noch nicht gelten gemacht haben, bleibt nur noch bis zum Jahresende Zeit dafür. Jedes Jahr wird auf Millionen verzichtet.

Fünf Jahre kann die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend geltend gemacht werden. Danach erlischt der Anspruch
© Helmuth Weichselbraun
Fünf Jahre kann die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend geltend gemacht werden. Danach erlischt der Anspruch