Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Letzte Frist bei ausständigen SteuerausgleichenDie Arbeiterkammer erinnert an den Steuerausgleich. Allen, die das Jahr 2018 noch nicht gelten gemacht haben, bleibt nur noch bis zum Jahresende Zeit dafür. Jedes Jahr wird auf Millionen verzichtet. © Helmuth WeichselbraunFünf Jahre kann die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend geltend gemacht werden. Danach erlischt der Anspruchvor 3 Jahren21. Dezember 2023 um 03:00