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Landesverwaltungsgericht befreite Narren von Strafe

Einsprüche gegen Strafbescheide an „Spaziergänger“ im Fasching 2022 waren erfolgreich. Auch Mitführen eines Esels beim Umzug 2023 wird nicht sanktioniert.

Dieser Esel feierte beim Sillianer Fasching mit, dafür wurden die Narren vom LVwG ermahnt, aber nicht abgestraft
© Michael Egger
Dieser Esel feierte beim Sillianer Fasching mit, dafür wurden die Narren vom LVwG ermahnt, aber nicht abgestraft
Michaela Ruggenthaler