Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Landesverwaltungsgericht befreite Narren von Strafe Einsprüche gegen Strafbescheide an „Spaziergänger“ im Fasching 2022 waren erfolgreich. Auch Mitführen eines Esels beim Umzug 2023 wird nicht sanktioniert. © Michael EggerDieser Esel feierte beim Sillianer Fasching mit, dafür wurden die Narren vom LVwG ermahnt, aber nicht abgestraftMichaela Ruggenthalervor 3 Jahren14. Dezember 2023 um 15:00TirolKärnten