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Stromschlag für Ehefrau: 83-Jähriger kommt in Pflegeheim

Ein 83-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt für zurechnungsunfähig erklärt und im Sinne des § 21 Absatz 1 StGB bedingt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im vergangenen Juli versucht haben soll, seine bettlägerige Frau mit einem Stromschlag zu töten. Der Mann, der laut Gerichtspsychiater wegen Demenz und einer Depression nicht schuldfähig ist, soll unter Auflagen in einem Pflegeheim untergebracht werden.

Mann wegen Demenz und Depression nicht zurechnungsfähig | Mann wegen Demenz und Depression nicht zurechnungsfähig
© APA/THEMENBILD
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