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Pensionsaliquotierung laut VfGH verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Pensionsaliquotierung für verfassungskonform erklärt. Die Bestimmung, gegen die u.a. SPÖ und FPÖ eine Beschwerde beim VfGH eingelegt hatten, sei nicht gleichheitswidrig: Der Gesetzgeber kann laut VfGH von einer "Durchschnittsbetrachtung" ausgehen. Ob das Ergebnis in allen Fällen als befriedigend angesehen wird, ist nicht am Gleichheitsgrundsatz zu messen, so der VfGH am Mittwoch in einer Presseaussendung.

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