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Parkwächter bestrafte Irrtum: Digitale Parkuhr ist in Österreich ungültig

Ein Voitsberger musste wegen der Verwendung einer digitalen Parkuhr Strafe zahlen. Bei Amazon wird das Gadget mit dem Hinweis „mit Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes“ verkauft, in Österreich ist es ungültig.

Automatische Parkuhren sind in Österreich ungültig
© Rainer Brinskelle / kk
Automatische Parkuhren sind in Österreich ungültig
Jakob Kriegl
Redakteur Regionalredaktion Voitsberg

Ein Voitsberger staunte nicht schlecht, als er nach Erledigungen in der Voitsberger Innenstadt zum Auto zurückkehrte und hinter den Scheibenwischern ein Strafzettel klemmte. Gegenüber der Kleinen Zeitung gibt er zu, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein ‒ schließlich besitzt er eine digitale Parkuhr, die sich bei jedem Stillstand des Autos selbst aktiviert. Aufgerundet auf die nächste halbe Stunde bleibt die Ankunftszeit sichtbar, bis sich das Auto wieder in Bewegung setzt.

Auf Nachfrage wurde er von der Parkraumüberwachung darauf hingewiesen, dass die digitale Parkuhr in Voitsberg nicht erlaubt ist. „Dabei habe ich gedacht, dass die digitale Parkuhr EU-konform ist“, sagt der Weststeirer. Andernorts sei er bisher trotz der Verwendung der automatischen Parkuhr ungestraft davongekommen. Wahrscheinlich, weil die Parkwächter bis dato ein Auge zugedrückt haben. „Es gibt zwar Gemeinden, die automatische Parkuhren akzeptieren, grundsätzlich sind sie in Österreich aber nicht erlaubt“, teilt Matthias Wolf von der Rechtsabteilung des ÖAMTC mit.

Regeln für die Parkscheibe

Wie die Parkuhr hierzulande aussehen muss, ist in der österreichischen Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung exakt festgelegt. Weil die Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sind, ist beim Kauf einer Parkuhr Vorsicht geboten. So sind die in Deutschland erlaubten digitalen Parkuhren etwa auf Amazon unter der Bezeichnung „Parkuhr mit Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt“ erhältlich. Selten wird darauf hingewiesen, dass in Österreich andere Regeln gelten.

Parkscheiben: Das müssen Sie beachten

  1. Das Ziffernblatt muss einen Kontrast aufweisen und mind. 10 cm betragen. D. h. der Untergrund des Ziffernblattes muss in heller Farbe, der Zeiger und die Darstellung des Ziffernblattes in dunkler Farbe sein.
  2. Die Ankunft muss auf eine Viertelstunde genau angezeigt werden. Es darf aufgerundet werden.
  3. Kommt man beispielsweise um 13:37 an, kann die Parkscheibe auf 13:45 eingestellt werden.
  4. Bei Verwendung einer alten Parkscheibe mit 2 Zeigern, muss der schwarze Zeiger auf die Ankunftszeit eingestellt werden, der rote Zeiger bleibt ohne Bedeutung.
  5. Automatische Parkuhren sind zur Zeit in Österreich nicht erlaubt.
Parkscheibe gemäß der österreichischen Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
© kk
Parkscheibe gemäß der österreichischen Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

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