Der Prozess gegen mehrere Unterstützer des Wien-Attentäters, der im Februar 2023 mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer zu Ende gegangen ist, muss in Teilen wiederholt werden. Der OGH hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils aufgehoben. Rechtskräftig sind dagegen die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord.
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