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Chef „kündigte“ Mitarbeiter per Schlagstock

Ein Firmenchef muss sich vor dem Bezirksgericht verantworten, weil er seinen Angestellten mit einem Schlagstock zusammengeschlagen hat. Einsicht sieht jedoch anders aus.

Sujetbild: Eine Kündigung mit schlagkräftigen Argumenten führt einen Firmenchef vor das Bezirksgericht Fürstenfeld
© Montage: Carmen Oster, Adobe Stock
Sujetbild: Eine Kündigung mit schlagkräftigen Argumenten führt einen Firmenchef vor das Bezirksgericht Fürstenfeld
Carmen Oster
Regionalbüro Oststeiermark und Garten