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Haftstrafen in deutschem Terrorprozess gegen „Gruppe S.“

Der Rädelsführer muss sechs Jahre ins Gefängnis, weil er nach Überzeugung des Gerichts eine Terrorgruppe gegründet hatte.

© APA / Patrick Seeger
Neben S. waren zehn weitere Mitglieder oder Unterstützer der Gruppe angeklagt. Sie wurden ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, teils auf Bewährung