Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Was das EuGH-Urteil bedeutet: Kopftuchverbot auch bei Behörden zulässig

Die EU-Höchstrichter bestätigten frühere Urteile und präzisierten nun, dass auch eine Behörde unter bestimmten Umständen das Tragen von Kopftüchern untersagen kann. In EU-Ländern, in denen die Religionsfreiheit besonders geschützt ist, können Gerichtsentscheidungen „religionsfreundlicher“ ausfallen.

Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist laut EuGH unter bestimmten Umständen rechtens | Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist laut EuGH unter bestimmten Umständen rechtens
© APA/dpa
Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist laut EuGH unter bestimmten Umständen rechtens|Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist laut EuGH unter bestimmten Umständen rechtens
Andreas Lieb