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EuGH: Behörden dürfen Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten

Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen rechtens. Das sei keine Diskriminierung, solange solche Verbote religiöser Zeichen allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt würden und sich auf das absolut Notwendige beschränkten, teilten die Richter des höchsten europäischen Gerichts am Dienstag in Luxemburg mit.

Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen unter Umständen rechtens | Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen unter Umständen rechtens
© APA/dpa
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