Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Lösung im Rechtsstreit um Lagerung von Siloballen am Feld

Verwaltungsgerichtshof entschied, dass Zwischenlagerung am Feld laut Kärntner Naturschutzgesetz nicht zulässig sei. Jetzt macht das Land mittels Erlasses eine Übergangslösung möglich.

Kärntner Bauern dürfen zumindest für ein Jahr Siloballen in der freien Landschaft zwischenlagern (Symbolfoto)
© Fuchs Jürgen
Kärntner Bauern dürfen zumindest für ein Jahr Siloballen in der freien Landschaft zwischenlagern (Symbolfoto)