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Auch Balkonkraftwerke werden von Umsatzsteuer befreit

Ab 2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung ersetzt die bisherige Bundesförderung und gilt bis 2026..

Balkonkraftwerke (im Bild EET SolMate) erleben gerade einen Boom
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Balkonkraftwerke (im Bild EET SolMate) erleben gerade einen Boom
Daniela Bachal