Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Auch Balkonkraftwerke werden von Umsatzsteuer befreit Ab 2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung ersetzt die bisherige Bundesförderung und gilt bis 2026.. © EETBalkonkraftwerke (im Bild EET SolMate) erleben gerade einen Boom Daniela Bachalvor 3 Jahren22. November 2023 um 14:57