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Angeklagte rief die Rettung nicht, obwohl Freund des Sohns brannte

Unterlassene Hilfeleistung wird einer 38-Jährigen vorgeworfen. Ein Schulfreund ihres Sohnes erlitt Verbrennungen zweiten Grades, doch die Angeklagte schickte den damals 12-jährigen nach Hause.

Eine 38-Jährige musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Bezirksgericht Weiz verantworten
© Nicole Stranzl
Eine 38-Jährige musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Bezirksgericht Weiz verantworten
Nicole Stranzl
Regionalredaktion Weiz