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Siloballen auf der Wiese: In Osttirol nicht gesetzeswidrig

In Kärnten ist Lagerung von Siloballen auf Ackerflächen verboten. Das regelt das Naturschutzgesetz. In Tirol ist die Lagerung gängige Praxis und erlaubt.

Siloballen außerhalb des Siedlungsraumes lagern ist in Osttirol nicht verboten
© Ruggenthaler
Siloballen außerhalb des Siedlungsraumes lagern ist in Osttirol nicht verboten
Michaela Ruggenthaler