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Siloballen auf der Wiese: In Osttirol nicht gesetzeswidrig

In Kärnten ist Lagerung von Siloballen auf Ackerflächen verboten. Das regelt das Naturschutzgesetz. In Tirol ist die Lagerung gängige Praxis und erlaubt.

© Ruggenthaler
Siloballen außerhalb des Siedlungsraumes lagern ist in Osttirol nicht verboten
Michaela Ruggenthaler