Klage wegen Irreführung, weil Hofer mit einem Mondpreis warb
Wegen Irreführung der Konsumenten hat der VKI gegen den Diskonter Hofer geklagt. Der hatte für eine Infrarotheizung mit einem Rabatt von 42 Prozent geworben, den es gar nicht gab.
Wegen eines solchen Mondpreises für eine Infrarotheizung ging der Verein für Konsumenteninformation nun gegen den Diskonter Hofer vor|Wegen eines solchen Mondpreises für eine Infrarotheizung ging der Verein für Konsumenteninformation nun gegen den Diskonter Hofer vor