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Baby starb kurz nach der Geburt im Klinikum: Arzt muss vor Gericht

Nach dem Tod eines Babys kurz nach der Entbindung im Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck muss sich ein Gynäkologe nun wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Ermittlungen nach dem Tod des Babys übernommen
© OÖN
Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Ermittlungen nach dem Tod des Babys übernommen