Künftig sechs Geschlechtszuschreibungen am Meldezettel
Die Geschlechtseintragung auf Meldezetteln wird - entsprechend einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 - nun angepasst. Statt der zwingenden Bezeichnung "männlich" oder "weiblich" sind laut einem im Ministerrat am Mittwoch beschlossenen Entwurf des Meldegesetzes künftig insgesamt sechs Bezeichnungen möglich: Neben den beiden bisherigen sollen künftig auch die Merkmale "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" zur Verfügung stehen.