Einzelrichter für schwere Knochenbrüche bei Baby unzuständig
Wegen der Schwere der Verletzungen ihres Babys hat ein Einzelrichter am Landesgericht Linz am Dienstag im Prozess gegen die Eltern ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Die 26-jährige Mutter und der 24-jährige Vater waren wegen Quälens ihres Sohnes angeklagt, doch nach den Ausführungen des medizinischen Gutachters kam der Verdacht der absichtlich schweren Körperverletzung auf. Am Ende erklärte sich der Richter für nicht zuständig und verwies an ein Schöffengericht.