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Kündigungen im Tourismus: Gewerkschaft und Kammer streiten über Fristen

Gesetzlich wurden die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte auf sechs Wochen angeglichen. Laut OGH gilt das auch im Tourismus. Die Wirtschaftskammer sieht eine Ausnahme für Saisonbetriebe. Gewerkschaft ist empört.

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