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Abteilungsleiterin kehrt nach UVP-Affäre in ihr Büro zurück

Leiterin der A13 wird aber weiter nicht an UVP-Verfahren beteiligt sein, solange die Vorwürfe nicht ausgeräumt sind. Allerdings hat sie den Auftrag, ihre Abteilung organisatorisch zu verbessern.

Die Beamtin darf vorerst keine UVP-Verfahren abwickeln (Sujetbild)
© KLZ/Weichselbraun
Die Beamtin darf vorerst keine UVP-Verfahren abwickeln (Sujetbild)
Wilfried Rombold
Redakteur Steiermark-Ressort