Die Maskenpflicht für den lebensnotwendigen Handel bleibt vorerst bestehen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat der Forderung der Gewerkschaften, auch im Handel und Banken auf den Corona-Schutz zu verzichten, eine Absage erteilt. Die Verordnung mit den auch für Krankenhäuser und Pflegeheime, Öffis und Behörden geltenden Maßnahmen zum Schutz vulnerable Personen gilt zumindest bis 8. Juli.