Auch der zweite "Lockdown für Ungeimpfte" hat vor dem Höchstgericht standgehalten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde einer Oberösterreicherin als inhaltlich nicht begründet abgewiesen. Argumentiert wird, dass die verhängten Maßnahmen angesichts der Infektionszulage zulässig waren.